Information zur Kirchenvorstandswahl

Ankündigung vom

Bald ist es wieder so weit: In allen Gemeinden und Kirchspielen der Landeskirche Sachsens wird der Kirchenvorstand (KV) neu gewählt. In unserer Jakobikirchgemeinde entscheiden erstmals die Gemeindeglieder aus allen vier Gemeindebereichen über die Besetzung des Kirchenvorstands.
Sie sind herzlich eingeladen, sich daran zu beteiligen!

Wann und wo wird gewählt?

Die Kirchenvorstandswahl findet am 20. September 2026 im Gemeindehaus der Auferstehungskirche, Reckestraße 6, statt - im Anschluss an den Erntedank-Gottesdienst, der 10.00 Uhr beginnt. Das Wahllokal wird bis 14 Uhr geöffnet sein. Umrahmt wird die Wahl vom ersten gemeinsamen Gemeindefest unserer Jakobikirchgemeinde.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle konfirmierten oder als Erwachsene getauften Gemeindeglieder ab 14 Jahren, die in der Wählerliste eingetragen sind. Diese liegt vom 6. bis 17. Juli 2026 im Gemeindebüro Reckestraße 6 zur Einsicht aus.

Auch nach dem Ablauf der Auslegungsfrist kann bis zum 13. September 2026 Einsicht in die Wählerliste genommen werden. Einsprüche gegen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Wählerliste, das sog. Kirchgemeindegliederverzeichnis, können schriftlich bis zum 23. August 2026 an den Kirchenvorstand gerichtet werden.

Auch Briefwahl ist möglich

Wer am Wahltag verhindert ist, kann bequem per Briefwahl teilnehmen. Gemeindeglieder, die diese Option wahrnehmen möchten, werden gebeten, bis zum 15. September 2026 mündlich oder schriftlich einen Antrag auf einen Wahlschein in einem der Gemeindebüros zu stellen.

Wir freuen uns auf Ihre rege Beteiligung – für eine lebendige, offene und zukunftsfähige Gemeinde.

Welche Aufgaben der Kirchenvorstand hat und wie Wahlvorschläge für eine Kandidatur eingereicht werden können, erfahren Sie demnächst an dieser Stelle.

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