Kirchgeld Ihr Beitrag für eine lebendige Gemeinde

Bild: Micheile Henderson auf unsplash

Mit dem Kirchgeld unterstützen Sie direkt die Arbeit und das vielfältige Leben in unserer Gemeinde. Ihr Beitrag hilft, Gottesdienste, Kinder- und Jugendarbeit, Musik, Feste, Seelsorge und viele weitere Angebote vor Ort zu ermöglichen. Jeder Euro bleibt in unserer Gemeinde und kommt unmittelbar unserem Gemeindeleben zugute.

Unabhängig vom Betrag – Ihr Kirchgeld ist ein Zeichen der Verbundenheit und Wertschätzung. Gemeinsam gestalten wir eine offene und lebendige Gemeinde. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Kirchgeldtabelle

Monatliche Nettoeinnahmen Monatsbetrag Jahresbetrag
bis 374,99 € 0,50 € 6,00 €
375,00 € bis 499,99 € 1,00 € 12,00 €
500,00 € bis 624,99 € 2,50 € 30,00 €
625,00 € bis 749,99 € 2,75 € 33,00 €
750,00 € bis 874,99 € 3,00 € 36,00 €
875,00 € bis 999,99 € 3,25 € 39,00 €
1000,00 € bis 1124,99 € 3,50 € 42,00 €
1125,00 € bis 1249,99 € 3,75 € 45,00 €
1250,00 € bis 1374,99 € 4,00 € 48,00 €
1375,00 € bis 1499,99 € 4,25 € 51,00 €
1500,00 € bis 1624,99 € 4,50 € 54,00 €
1625,00 € bis 1749,99 € 4,75 € 57,00 €
1750,00 € bis 1874,99 € 5,00 € 60,00 €
1875,00 € bis 1999,99 € 5,50 € 66,00 €
2000,00 € bis 2124,99 € 6,00 € 72,00 €
2125,00 € bis 2249,99 € 6,50 € 78,00 €
2250,00 € bis 2374,99 € 7,00 € 84,00 €
2375,00 € bis 2499,99 € 7,50 € 90,00 €
über 2500,00 € 0,3% der monatlichen Nettoeinnahmen 0,3% der jährlichen Nettoeinnahmen

Kirchgeldkonto

Bitte überweisen Sie Ihr Kirchgeld vorerst an:

Kontoinhaber: Ev.-Luth. Auferstehungskirchgemeinde Dresden:

Bank für Kirche und Diakonie eG (BIC: GENODED1DKD)

DE98 3506 0190 1606 6000 26

Bitte geben Sie bei Überweisungen Ihren vollständigen Namen an. Wenn Sie für mehrere Personen überweisen, führen Sie alle Namen sowie die jeweils zugehörigen Beträge auf. Alternativ genügt die Angabe der Kirchgeldnummer(n).

Das Kirchgeld kann als steuermindernde Sonderausgabe bei Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden.

 

Kirchgeldordnung

Kirchgeldpflichtig sind alle Kirchgemeindeglieder ab Vollendung des 16. Lebensjahres, die eigene Einnahmen haben.

Als Einnahmen gelten Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit, aus Vermietung, Verpachtung und Kapitalvermögen sowie sonstige Einkünfte, Renten, Stipendien, laufende Unterstützungen, Unterhalt, freiwillige Zuwendungen sowie vergleichbare Zuflüsse in Geld.

Das Kirchgeld ist auf der Grundlage des Ortskirchensteuerbeschlusses laut Kirchgeldtabelle zu erheben.

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