Innerer Matthäusfriedhof Friedrichstadt
Kurzinfos
Sprechzeiten:
Di 15:30 – 18:00 Uhr
Mi 09:00 – 11:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Friedrichstraße 43
01067 Dresden
Ansprechpartner
Die Friedhofsverwaltung befindet sich in der Matthäuskirche.
Bitte benutzen Sie die Klingel an der Eingangstür auf der Friedrichstraße!
Parken
Friedhofsbesucher und Trauergäste können die Parkmöglichkeiten auf dem Friedhofsgelände neben der Matthäuskirche nutzen.
Friedhofsgebühren
Bitte überweisen Sie die Friedhofsgebühren auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: Ev.-Luth. Jakobikirchgemeinde
IBAN: DE76 3506 0190 1606 6000 34
Verwendungszweck: Friedhofsgebühr, Jahr, Name
Grabpflegeleistungen des Inneren Ev.-Luth. Matthäusfriedhofs Dresden
Allgemeines
Die Entgelte für die Grabpflegeleistungen des Inneren Ev.-Luth. Matthäusfriedhofs Dresden-Friedrichstadt leiten sich aus der Kalkulation Pflanz- und Gießpflege – wirtschaftlicher Bereich des Inneren Ev.-Luth. Matthäusfriedhofs Dresden-Friedrichstadt (Stand 04.10.2023) ab.
Aktuell geltend sind die Netto-Entgelte. Es wird gemäß §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) erhoben.
Grabpflegeleistungen für Grabstellen in Sondergrößen (bspw. Dreifach- oder Wandgrabstellen) sowie besondere zusätzliche Leistungen oder Kosten, die nicht in dieser Aufstellung aufgeführt sind, werden nach dem jeweiligen tatsächlichen Zeit- und Personalaufwand und den tatsächlichen getätigten Auslagen berechnet.
Die Verwaltung des Inneren Ev.-Luth. Matthäusfriedhofs behält es sich vor, keine neuen Verträge über Grabpflegeleistungen mehr abzuschließen, wenn nach ihrem Ermessen die maximale Kapazität für wirtschaftliche Leistungen seitens des Friedhofs erreicht ist.
Gießpflegen
Urlaubsgießpflege über 1 Woche
Saisongießpflege über 1 Jahreszeit
Dauergießpflege über 12 Monate
Urnengrabstelle
4,96 €
14,89 €
44,67 €
Einzelgrabstelle
6,89 €
20,67 €
62,00€
Doppelgrabstelle
10,74 €
32,22 €
96,67 €
Die Gießpflegen beinhalten neben dem Gießen der Grabstelle keine weiteren Grabpflegeleistungen
Alle Gießpflegen beinhalten zweimaliges Gießen pro Woche sowie zusätzliches Gießen bei Bedarf von Frühjahr bis Herbst. In den Wintermonaten wird nur bei Bedarf gegossen.
Grundpflegen
Grabpflege über 1 Jahreszeit
Grabpflege über 12 Monate
Urnengrabstelle
23,56 €
70,67 €
Einzelgrabstelle
33,67 €
101,00 €
Doppelgrabstelle
53,89 €
161,67 €
Die Grundpflegen beinhalten Rüstzeiten, Räumen, Jäten, Ausputzen, Laub und Äste entfernen, Säubern des Grabumfeldes, Fegen, Entsorgung, das Entfernen von trockenem und verwelkten Blumenschmuck, Verschneiden/Verjüngen der Dauerbepflanzung sofern vorhanden, sowie eine Gießpflege (siehe oben) über die gesamte Vertragslaufzeit
Die Grundpflegen beinhalten keinerlei Bepflanzung seitens des Friedhofs
Dauerbepflanzungen
Herrichten und Erstbepflanzung der Grabstelle
Grabpflege über 12 Monate
Summe
Urnengrabstelle
88,90 €
72,36 €
161,26 €
Einzelgrabstelle
172,12 €
96,21 €
268,33 €
Doppelgrabstelle
310,90 €
142,41 €
453,31 €
Das Herrichten und die Erstbepflanzung der Grabstelle beinhaltet einen spatentiefen Substratwechsel (Erde), die Bepflanzung der Fläche der Grabstelle mit einer standortgerechten Dauerbepflanzung bestehend aus bodendeckenden Stauden und/oder Gehölzen sowie eine Düngung
Die Wahl der Pflanzen obliegt dem Friedhof, sofern keine andere Vereinbarung zwischen dem Nutzungsberechtigten und dem Friedhof geschlossen wurde
Die Dauerbepflanzungen beinhalten Rüstzeiten, Räumen, Jäten, Ausputzen, Laub und Äste entfernen, Säubern des Grabumfeldes, Fegen, Entsorgung, das Entfernen von trockenem und verwelkten Blumenschmuck, Düngung bei Bedarf, Nachpflanzung bei Bedarf, Substratauffrischung bei Bedarf (Erde), Verschneiden/Verjüngen der Dauerbepflanzung, sowie eine Dauergießpflege (siehe oben) über die gesamte Vertragslaufzeit
Wechselbepflanzungen
Herrichten der Grabstelle
Grabpflege über 1 Saison
Summe
Grabpflege über 12 Monate
Summe
Urnengrabstelle
40,57 €
63,15 €
103,72 €
189,45 €
230,02 €
Einzelgrabstelle
51,79 €
96,90 €
148,69 €
290,69 €
342,48 €
Doppelgrabstelle
73,57 €
155,13 €
228,70 €
465,38 €
538,95 €
Das Herrichten der Grabstelle beinhaltet einen spatentiefen Substratwechsel (Erde)
Die Wechselbepflanzungen beinhalten die Bepflanzung der Grabstelle im Frühling, Sommer und Herbst mit standort- und jahreszeitgerechten Blühstauden, sowie das Entfernen und Entsorgen der vorherigen Wechselbepflanzung und einen Winterschmuck in den Wintermonaten (Gesteck oder Nadelreisig)
Die Wechselbepflanzungen beinhalten Rüstzeiten, Räumen, Jäten, Ausputzen, Laub und Äste entfernen, Säubern des Grabumfeldes, Fegen, Entsorgung, das Entfernen von trockenem und verwelktem Blumenschmuck, Düngung bei Bedarf, Nachpflanzung bei Bedarf, Substratauffrischung bei Bedarf (Erde), sowie eine Gießpflege (siehe oben) über die gesamte Vertragslaufzeit
Alle Angaben ohne Gewähr
| Urnengrabstelle | Einzelgrabstelle | Doppelgrabstelle | |
| Grabpflege über eine Saison | |||
| Grabpflege über 12 Monate |
Friedhofsgebührenordnung
In der Friedhofsgebührenordnung ist festgehalten, welche Gebühren für welche Leistungen abgerechnet werden. Zu den Friedhofsgebühren zählen unter anderem:
• Nutzungsgebühr
• Bestattungsgebühr
• Friedhofsunterhaltungsgebühr
Die Gebühren werden von der Friedhofsverwaltung festgelegt und vom Regionalkirchenamt Dresden bestätigt. Die vollständige Friedhofsgebührenordnung liegt in der Verwaltung zur Einsicht aus. Hier finden Sie den wichtigsten Teil als Download: